Supervision für Lehrerinnen und Lehrer

Alle Supervisionen für Lehrerinnen und Lehrer können über das Landesschulamt nach § 65 Hessisches Lehrerbildungsgesetz  als Lehrerfortbildung akkreditiert werden. Eine kostenfreie Besprechung zum Kennenlernen und zur Abklärung des Supervisionsauftrags biete ich Ihnen vorab an.